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Eine weniger gute Nachricht für das neue Jahr brachte das Jahressteuergesetz 2010 mit einer Änderungen bei der persönlichen Einkommenssteuer: Der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (20 Prozent der Handwerkerkosten, bis zu 1.200 Euro jährlich) wurde nur teilweise eingeschränkt.
Steuerlich geltend gemacht dürfen Arbeiten zur Modernisierung, Erhaltung oder Renovierung einer selbst genutzten Immobilie seit dem 1. Januar 2011 nur noch dann, wenn für die Handwerkerleistungen keine öffentlichen Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen in Anspruch genommen werden.
Bislang war die steuerliche Förderung nur dann ausgeschlossen, wenn für die Arbeiten eine Förderung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren”) gewährt wurde. Mit der Änderung wurde das Ausschlusskriterium auf alle öffentlichen Förderungen ausgeweitet, also auf alle Bundesprogramme und die Förderungen der Bundesländer und Kommunen.
Somit fällt nur die doppelte Förderung weg, den einen oder anderen Bonus haben Sie immer noch in der Tasche.
Der Betrag von 1200 € wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Wichtig hierfür ist, dass der Handwerksbetrieb die geleisteten Arbeitsstunden gesondert aufführt.
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